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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05 (https://dejure.org/2005,14803)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2005 - 10 S 2.05 (https://dejure.org/2005,14803)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 10 S 2.05 (https://dejure.org/2005,14803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der formellen Baurechtmäßigkeit eines Schulanbaus; Bestimmung der Nutzungsintensität einer Schule; Entfaltung einer Riegelwirkung gegenüber dem Grundstück; Voraussetzungen für die Annahme der Verletzung von Nachbarrechten

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § ... 80 a Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 173 Abs. 3 a.F.; ; BauGB § 212 a Abs. 1; ; BO Bln 1958 § 7 Nr. 5; ; BO Bln 1958 § 7 Nr. 8; ; BO Bln 1958 § 8 Nr. 14 Satz 1 Buchstabe a); ; BO Bln 1958 § 62 Abs. 5; ; BauNVO 1990 § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; VwVfG § 38

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Angesichts des organisatorischen Zusammenhangs kommt es nicht darauf an, ob die Gesamtanlage in einem Zuge errichtet oder ob sie erst nachträglich erweitert werden soll (BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 - NVwZ-RR 1992, 402).

    Das Vorhaben führt weder zur Entstehung noch zur "Verfestigung" einer materiell rechtswidrigen Situation (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 - NVwZ-RR 1992, 402).

  • OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99

    Baurecht; Nachbarschutz; Abstandfläche; Schmalseitenprivileg; vortretende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, UPR 2003, 237).

    Die Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung sind grundsätzlich nicht unmittelbar nachbarschützend, wenn nicht dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan eine spezifische Schutzwirkung einzelner Festsetzungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, BauR 1995, 823; OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, BauR 2004, 823).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Denn die Regelungen über Abstandflächen bezwecken nach der ihnen zugedachten Schutzfunktion eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie die Wahrung einer sozialen Distanz zwischen den Gebäuden und deren Bewohnern, sodass darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf diese nachbarlichen Belange grundsätzlich kein Raum ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BauR 1999, 615).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Riegelwirkung oder ein Einmauerungseffekt, wie im vorliegenden Fall von der Antragstellerin unter Hinweis auf die Unzulässigkeit der (erstmaligen) Hinterlandbebauung und die Sichtverhältnisse geltend gemacht wird, das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann (vgl. nur BVerwG vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, DVBl 1981, 928; BayVGH, Urteil vom 14. November 2002 - 14 N 00.227 - BRS 65 Nr. 15).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Eine etwa auf Grund der Überschreitung der Bebauungstiefe eingetretene Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots kommt nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht, in denen die Schutzfunktion der Abstandflächen die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, NVwZ 1987, 128; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Die Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung sind grundsätzlich nicht unmittelbar nachbarschützend, wenn nicht dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan eine spezifische Schutzwirkung einzelner Festsetzungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, BauR 1995, 823; OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, BauR 2004, 823).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2003 - 8 A 11286/02

    Werbeanlage, Himmelsstrahler, Skybeamer, Zulässigkeit von Himmelsstrahlern,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, UPR 2003, 237).
  • OVG Berlin, 11.02.2003 - 2 B 16.99

    Nachbarklage; Rechtsnatur des Vorbescheids; "richtiger" Drittrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Für die Annahme der Verletzung von Nachbarrechten bedarf es der Feststellung einer spürbaren Beeinträchtigung im Einzelfall (OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 B 16.99 -).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 B 107.98

    Baugenehmigung; Regelungsgehalt; Nachbarschutz; private Rechte Dritter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Bauaufsichtbehörden, im Baugenehmigungsverfahren über private Rechtsverhältnisse, durch die keine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte begründet werden, zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 B 107.98 -, NVwZ 1999, 413).
  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05
    Eine etwa auf Grund der Überschreitung der Bebauungstiefe eingetretene Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots kommt nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht, in denen die Schutzfunktion der Abstandflächen die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, NVwZ 1987, 128; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189).
  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

  • VGH Bayern, 14.11.2002 - 14 N 00.227

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Änderung, allgemeines Wohngebiet, eingeschränktes

  • OVG Berlin, 18.05.1984 - 2 B 151.83
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

    In diesem Zusammenhang ist auch auf die bisherige Rechtsprechung der erkennenden Kammer hinzuweisen, wonach die mit allgemeinbildenden Schulen als Wohnfolgeeinrichtungen verbundenen Beeinträchtigungen der Wohnruhe jedenfalls regelmäßig solange in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich sind, als sich die Schülerzahlen im Rahmen des Ortsüblichen halten, wobei auch in einem weniger dicht besiedelten Ortsteil Berlins die Ortsüblichkeit mehrere Hundert Schüler beträgt (VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2005 - VG 13 A 227.04 -, bestätigt vom OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - ganz ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).
  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits entschieden hat, gilt das insbesondere auch dann, wenn es an der Festsetzung einer Bebauungstiefe fehlt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 -, juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

    Unter Heranziehung des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO 1990 als sachverständiger Konkretisierung allgemeiner städtebaulicher Grundsätze (vgl. OVG Bln-Bdb, B. v. 22.07.2005 - 10 S 2.05 - juris Rn. 9) ist nämlich nicht mit der Entstehung oder Verfestigung einer materiell rechtswidrigen Situation zu rechnen, denn danach gehören Einrichtungen für soziale Zwecke zur Regelbebauung und es ist nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich, dass der Gebietscharakter des allgemeinen Wohnbaugebiets gefährdet wird, denn Gemeinschaftsunterkünfte wie die hier in Rede stehende "Modulare Unterkunft für Flüchtlinge - MUF" gehören mangels eigenständiger Haushaltsführung und fehlender Freiwilligkeit des Aufenthalts zwar nicht zum Begriff des Wohnens i.S.d. § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. a) BO 58 und § 4 Abs. 1 BauNVO, jedoch enthalten sie immerhin Elemente des Wohnens und befriedigen ein spezielles Wohnbedürfnis (BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 4 C 16.97 - juris Rn. 37) und steht eine Gemeinschaftsunterkunft der Nutzungsart einer Anlage für soziale Zwecke jedenfalls nahe (VG Berlin, B. v. 11.12.2014 -13 L 355.14 - juris Rn. 20); in diese Richtung geht auch die Regelung des § 246 Abs. 11 Satz 1 BauGB, wonach eine Flüchtlingsunterkunft im allgemeinen Wohngebiet in der Regel zugelassen werden soll.

    Hinzu kommt, dass der Plangeber des Baunutzungsplanes 1960 ausweislich des Baunutzungsplans den Krankenhausstandort Le... Straße bereits vorfand und sanktioniert hat (vgl. OVG Bln-Bdb, B. v. 22.07.2005 a.a.O. Rn. 7) und unter dem Regime des recht abstrakten und sehr große Baugebiete festsetzenden Baunutzungsplans in der Großstadt Berlin auch größere Gemeinbedarfsflächen in einem allgemeinem Wohngebiet zulässig sein können.

  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Dass im vorliegenden Fall diese tatsächlichen Abstände die ihnen zugedachte Schutzfunktion einer ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung der Nachbargrundstücke sowie der Wahrung eines hinreichenden Sozialabstands (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 199 - BVerwG 4 B 128/98 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 -, juris, Rn. 13) nicht genügen würden, ist nicht ersichtlich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht darauf hin, dass die Regelungen über die Abstandsflächen nach der ihnen zugedachten Schutzfunktion unter anderem die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstandes zwischen Bauwerken bezwecken und insoweit festlegen, was den Nachbarn unter diesem Gesichtspunkt billigerweise zugemutet werden darf, weshalb das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf diesen nachbarlichen Belang im Regelfall nicht verletzt ist, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten werden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860; BVerwG, Urteil vom 28.Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG Münster, Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917; Beschluss des Senats vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05).
  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    Nach diesen typisierenden Maßstäben ist der Betrieb auch eines größeren Gymnasiums mit dem Gebietscharakter eines innerstädtischen allgemeinen Wohngebiets in einer Großstadt nicht unverträglich (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2005 - VG 13 A 227.04 -, bestätigt von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - ganz ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 A 10042/12 -).
  • VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12
    Dabei ist zu beachten, dass eine erdrückende Wirkung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn die Abstandsflächen eingehalten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, UPR 1994, 148, sowie Beschlüsse vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 -, DÖV 1989, 860, und vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, UPR 1999, 191; OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - OVG 10 S 2.05 - und vom 10. März 2006 - 10 S 5.05 - OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 8.01 -, BRS 66 Nr. 189; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl. 2006, 62, und Beschluss vom 13. September 1999 - 7 B 1457/99 -, BauR 2001, 917).
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